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EU verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027

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Der größte Pflichtenblock der europäischen KI-Verordnung ist verschoben. Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24. Juli und in Kraft seit dem 27. Juli, verlegt die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme vom ursprünglichen Stichtag 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Für KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist, gilt künftig der 2. August 2028. Der Text firmiert unter dem Namen Digital Omnibus on AI und ändert neben der KI-Verordnung zwei weitere Rechtsakte. Für Unternehmen in Deutschland, die Software mit KI-Anteil bauen oder einkaufen, sind das bis zu zwei zusätzliche Jahre.

Am 2. August 2026 ist trotzdem etwas in Kraft getreten, nur eben der kleinere Teil: die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Wie die aussehen und welche zwei Ausnahmen dabei regelmäßig übersehen werden, steht in unserem Beitrag vom 8. August.

Was genau vertagt wurde

Betroffen ist Kapitel III der KI-Verordnung, also der Abschnitt, der aus einem Softwareprojekt ein dokumentationspflichtiges Vorhaben macht: Risikomanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Qualitätsmanagementsystem und die Registrierung in einer EU-Datenbank.

Diese Pflichten treffen Systeme nach Anhang III, also die acht benannten Anwendungsfelder von biometrischer Identifizierung über kritische Infrastruktur, Bildung und Beschäftigung bis zu Strafverfolgung und Rechtspflege. Ein Bewerbungsvorfilter fällt darunter, eine Software zur Zugangssteuerung ebenfalls. Für diese Gruppe gilt jetzt der 2. Dezember 2027. Systeme nach Anhang I, also KI als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten, haben bis zum 2. August 2028 Zeit.

Prüfen Sie das Datum Ihrer Quelle

Wer in diesen Wochen nach dem Thema sucht, findet zwei sich widersprechende Darstellungen nebeneinander. Zahlreiche Ratgeberseiten, auch von großen Prüf- und Beratungshäusern, nennen weiterhin den 2. August 2026 als Stichtag für die Hochrisiko-Anforderungen. Diese Texte sind nicht falsch geschrieben, sondern vor dem 27. Juli entstanden, als die Verschiebung politisch verhandelt, aber noch nicht beschlossen war. Ein Trilog-Ergebnis ist kein geltendes Recht, und genau deshalb haben seriöse Quellen damals zur Vorbereitung auf den alten Termin geraten.

Seit dem 24. Juli liegt der Text im Amtsblatt. Wer Fristen plant, sollte deshalb bei jeder Quelle zuerst auf das Veröffentlichungsdatum sehen und im Zweifel in den Rechtstext selbst schauen.

Unverändert in Kraft bleiben die Verbote aus Artikel 5, die seit Februar 2025 gelten, und die Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle seit August 2025. Für die maschinenlesbare Markierung erzeugter Inhalte läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, wenn das System vorher schon auf dem Markt war.

Zwei Jahre Aufschub sind keine Entwarnung. Sie sind die Zeit, in der die Dokumentation entsteht, ohne dass sie jemand erzwingt.

Das Protokoll für Agenten gehört jetzt keinem Hersteller mehr

Parallel zur Regulierung hat sich die technische Grundlage sortiert. Am 9. Dezember 2025 hat Anthropic das Model Context Protocol an die neu gegründete Agentic AI Foundation der Linux Foundation übergeben, gemeinsam mit dem Agentenwerkzeug goose von Block und der Konventionsdatei AGENTS.md von OpenAI. Als Gründungsmitglieder stehen unter anderem Amazon Web Services, Anthropic, Block, Bloomberg, Cloudflare, Google, Microsoft und OpenAI dahinter.

Das Protokoll regelt, wie ein KI-System an Fachanwendungen und Datenquellen andockt. Anthropic nennt über 10.000 aktive öffentliche Server nach diesem Standard und mehr als 97 Millionen monatliche Downloads der zugehörigen Entwicklungsbibliotheken. Unterstützt wird es unter anderem von ChatGPT, Gemini, Microsoft Copilot, Cursor und Visual Studio Code.

Der praktische Unterschied liegt weniger in der Technik als in der Trägerschaft. Ein Protokoll, das einer Stiftung mit acht konkurrierenden Mitgliedern gehört, wird nicht abgekündigt, weil ein Anbieter seine Produktstrategie ändert. Wer heute eine Anbindung baut, baut sie damit auf ein Fundament, das nicht von einer einzelnen Roadmap abhängt.

Genutzt wird viel, vertraut wird wenig

Die Entwicklerbefragung von Stack Overflow, veröffentlicht am 29. Dezember 2025 und bei einzelnen Fragen von über 33.000 Personen beantwortet, zeigt einen Abstand, der sich seit zwei Jahren vergrößert. 84 Prozent nutzen KI-Werkzeuge oder planen es, 51 Prozent der Berufstätigen täglich. Beim Vertrauen in die Richtigkeit der Ergebnisse sagen 3,1 Prozent, sie vertrauten stark, weitere 29,6 Prozent vertrauen eher. Dem stehen 26,1 Prozent mit eher geringem und 19,6 Prozent mit sehr geringem Vertrauen gegenüber.

Je erfahrener die Befragten, desto deutlicher der Befund: Bei erfahrenen Entwicklern vertrauen 2,5 Prozent stark, während 20,7 Prozent stark misstrauen. Als größte Frustration nennen 66 Prozent Ergebnisse, die fast richtig sind, aber nicht ganz. 45,2 Prozent geben an, dass das Prüfen und Korrigieren erzeugten Codes mehr Zeit kostet als gedacht.

Das spricht nicht gegen den Einsatz. Es spricht dafür, die Prüfung als festen Arbeitsschritt einzuplanen statt als Ausnahme.

Was sich rechnet, und was es kostet

Das DORA-Team von Google Cloud hat die Rendite KI-gestützter Entwicklung in ein Rechenmodell übersetzt, über das InfoQ im Mai 2026 berichtete. Für eine Organisation mit 500 Entwicklern steht dort einer Investition von 8,4 Millionen US-Dollar ein Wert von 11,6 Millionen gegenüber. Das sind 39 Prozent Rendite im ersten Jahr bei einer Amortisation nach etwa acht Monaten.

Zwei Details daran sind nützlicher als die Renditezahl. Erstens beschreibt der Bericht eine J-Kurve: Bevor der Gewinn eintritt, sinkt die Produktivität, weil gelernt, geprüft und umgestellt werden muss. Wer diese Delle nicht einplant, hält sie für ein Scheitern und bricht in der Talsohle ab. Zweitens beziffert der Bericht die Kosten der Instabilität. Steigt die Fehlerquote bei Auslieferungen von 5 auf 6 Prozent, kostet das im Modell 344.000 US-Dollar. Die empfohlene Gegenmaßnahme ist unspektakulär: automatisierte Tests, durchgehende Integration, kleinere Änderungspakete.

Was daraus folgt

Die verschobene Frist ist Arbeitszeit, kein Aufschub. Wer jetzt aufschreibt, welche seiner Anwendungen unter Anhang III fallen könnten, verteilt den Aufwand auf zwei Jahre statt auf ein Quartal. Die Anforderungen selbst haben sich nicht geändert, nur der Termin.

Was seit dem 2. August gilt, ist in Stunden erledigt. Ein Hinweis am Chatfenster und eine Markierung in erzeugten Dateien. Wer das noch offen hat, sollte es diese Woche schließen, nicht 2027.

Der Unterschied entsteht nicht am Modell. Die Zahlen zur Auslieferungsstabilität und die Erfahrung der Befragten zeigen in dieselbe Richtung: Tests, kleine Schritte, jemand der hinsieht. Das galt vor der KI-Verordnung und gilt nach ihr.

Quellen: Verordnung (EU) 2026/1744 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 (Digital Omnibus on AI), Amtsblatt vom 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Kapitel III und Artikel 50. Linux Foundation, Pressemitteilung vom 09.12.2025 zur Gründung der Agentic AI Foundation, sowie Anthropic, Mitteilung vom selben Tag zur Übergabe des Model Context Protocol. Stack Overflow Developer Survey 2025, veröffentlicht am 29.12.2025. InfoQ vom Mai 2026 zum DORA-Bericht über die Rendite KI-gestützter Softwareentwicklung.